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Ratgeber · Barrierefrei & Förderung

Barrierefreie Türen: KfW-Zuschuss bis 5.000 € richtig nutzen

Wie Sie das KfW-Programm 455-B für altersgerechten Umbau für Ihre Türen nutzen — Schritte, Voraussetzungen, Praxisbeispiele.

15. März 20265 Min. LesezeitBarrierefrei & Förderung

Die KfW fördert altersgerechten Umbau mit dem Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen — Zuschuss" mit bis zu 5.000 Euro Direktzuschuss. Türen sind eine der häufigsten geförderten Maßnahmen — wir erklären, wie das funktioniert.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers
  • Die Maßnahme muss vor Beginn beantragt werden
  • Es gelten konkrete bautechnische Mindeststandards (DIN 18040-2)

Welche Türen-Maßnahmen werden gefördert

  • Türbreite mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite (für Rollator und Rollstuhl)
  • Schwellenfreier Übergang (max. 2 cm Höhenunterschied)
  • Türgriffe in Greifhöhe 85 cm
  • Auf Wunsch automatische Türöffner oder elektrische Schließsysteme

Höhe des Zuschusses

10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Bei kompletter Anpassung mehrerer Türen plus Bad-Umbau kommen Sie schnell auf die Maximalförderung.

Beispiel-Konstellationen

  • Türen-Paket allein: 4 Innentüren auf 90 cm verbreitern, schwellenlos — Schreiner-Kosten auf Anfrage, KfW-Zuschuss bei 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Türen plus Bad-Umbau: 4 Innentüren + Bad mit schwellenlosem Dusche-Übergang — größere Maßnahme, KfW-Zuschuss entsprechend höher (gedeckelt auf 5.000 Euro pro Wohneinheit).
  • Türen plus Bad plus behindertengerechte Küche: hier wird die KfW-Maximalförderung von 5.000 Euro typischerweise voll ausgeschöpft.

Den konkreten Schreiner-Preis für Ihre Konstellation kalkulieren wir nach kostenlosem Aufmaß.

Ablauf der Antragstellung

  1. Vor Maßnahmenbeginn: Antrag im KfW-Portal stellen (www.kfw.de). Sie brauchen eine Bestätigung der Förderfähigkeit.
  2. Schreiner-Angebot einholen: Wir machen das Aufmaß und das Festangebot.
  3. Maßnahme durchführen.
  4. Nachweise einreichen: Schlussrechnung und Bestätigung der DIN-Konformität.
  5. Zuschuss-Auszahlung in der Regel 4–8 Wochen.

Was wir liefern

  • Schreiner-Angebot, das die KfW-Anforderungen erfüllt
  • Bestätigung der DIN-Konformität nach Maßnahmenabschluss
  • Beratung zur Antragstellung — die Antragsstellung selbst bleibt bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater

Häufige Fragen

Kann ich die Maßnahme parallel zu Pflegekassen-Leistungen kombinieren? Ja — die Pflegekasse zahlt bis 4.000 Euro für „Wohnungsanpassung" (§ 40 SGB XI). KfW und Pflegekasse sind kombinierbar.

Lohnt sich der Antragsaufwand? Bei größeren Maßnahmen klar ja. Bei kleinen Einzeltüren-Anpassungen ist der Aufwand oft größer als der Nutzen — das besprechen wir ehrlich im Aufmaßtermin.

Was, wenn ich Mieter bin? Mit Zustimmung des Vermieters möglich. Die Förderung läuft dann auf Ihren Namen, der Vermieter muss zustimmen, dass die Maßnahme nach Auszug bleiben darf.

Weiterführend

№ 09 · Kontakt

Erzählen Sie kurz,worum's geht.

Persönlich, nicht über ein Callcenter. Wir nennen schon am Telefon einen Preisrahmen. Aufmaß im 30-km-Umkreis kostenlos.